Fischereischeine

 

Seit 2005 werden keine Fischereischeine mehr verlängert. 

Die Gemeinden stellen nur noch einen Fischereischein auf Lebenszeit aus. 
Dieser ist nur gültig, wenn die Zahlung der Fischereiabgabe erfolgt und im Fischereischein bestätigt ist. 

Für die Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit ist ein Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis) bei der Stadt/Gemeinde vorzulegen. Wird bei Verlust des Prüfungszeugnises eine Zweitschrift benötigt, dann beachten Sie bitte Folgendes:

Bei Prüfungen vor 1981 wenden Sie sich bitte an den Regionalverband bei dem die Prüfung damals abgelegt wurde.

Von 1981 - 2008 waren die Landratsämter / Stadtkreise für die Durchführung der staatlichen Fischerprüfung zuständig, bitte wenden Sie sich daher für diesen Zeitraum an die entsprechende Behörde.

 Zweitschriften für Prüfungen ab 2009 stellt der LFVBW aus.

 

 

Jahresfischereischein

 

Angler, welche noch einen Jahresfischereischein besitzen

 müssen diesen jedes Jahr (bis zum 31.03.) verlängern lassen.

 

Bitte beachten:

Sofern der Jahresfischereischein bis dahin nicht verlängert wird ist er ungültig und es gelten die Vorgaben für den Fischereischein auf Lebenszeit !

Es ist dann die Ablegung der Sportfischerprüfung notwendig !