Jugendfischereischein

 

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn Sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen wollen.Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet.


Der Jugendfischereischein berechtigt  zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen der im Besitz eines gültigen Fischereischeins und der Streckenkarte ist.

 

 

Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.